Ihre Therapie kann mit allen Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapierichtlinien erfüllt sind. Dies klären wir im Rahmen der Sprechstunde bzw. von probatorischen Sitzungen.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten dafür dann nicht übernimmt, wenn Sie gleichzeitig stationär im Krankenhaus oder teilstationär in einer Tagesklinik sind! Das gilt auch für den Entlasstag.
Private Krankenkassen: Sie können sich die Psychotherapie von der privaten Versicherung erstatten lassen, wenn Ihre vertraglichen Konditionen ambulante Psychotherapie umschließen. Erfragen Sie dies bei Ihrer Krankenkasse.
Beihilfe: Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten von der Beihilfe nach Antragsstellung übernommen.
Selbstzahler: Die Kosten für die Therapie können Sie selbstverständlich auch selbst übernehmen. Die entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).